Flüssiggas-Kontrollen

Flüssiggaskontrollen

Bereits 2017 hat der Bundesrat entschieden, dass Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen nur durch eine ausgebildete Fachkraft installiert werden dürfen. Zudem sind Fahrer bzw. Besitzer verpflichtet, regelmässige Kontrollen durchführen zu lassen.

Die Gaskontrolle dient zur Verhütung von Unfällen, Bränden und Explosionen durch Flüssiggas sowie von Vergiftungen durch dessen Abgase. Die periodische Nachkontrolle ist nach EKAS-Richtlinie 6517 spätestens alle 3 Jahre vorzunehmen.

Gerne führen wir den obligatorischen Check für Sie durch.

 

Anmeldeformular

 

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